Im Envicon Patch 36 wurde die Verordnung (EU) 2020/217 mit Umsetzungsfrist bis 09.09.2020 implementiert.
Es können nun die GHS-Kennzeichnungen für EUH211 (Achtung – beim Sprühen können gefährliche lungengängige Tröpfchen entstehen – Aerosol oder Nebel nicht einatmen und EUH212 (Achtung – bei der Verwendung kann gefährlicher lungengängiger Staub entstehen – Staub nicht einatmen), berechnet werden.
Die Stoffdatenbank und das Kalkulationsmodul wurden für das Gefahrgutrecht 2021 erweitert. Die Programme wurden für das Erstellen von PCN-Meldungen (Poison Center Notifications) erweitert.
PCN-Meldungen können direkt an die ECHA übermittelt werden. In der MSDS-Struktur der Sicherheitsdatenblätter wurden die Anpassungen im Zusammenhang mit der Änderung Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACh) implementiert.
Zudem wurde die Stoffdatenbank mit den aktuellen, harmonisierten GHS-Einstufungen aktualisiert. Für Deutschland gibt es zusätzliche Arbeitsplatzgrenzwerte und es wurden Ergänzungen aus den Verordnungen (EU) 2020/217 (ATP14) und 2020/1182 (ATP15) übernommen.
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